Neues bei der Erbschaftsteuer – Hoffentlich Rechtssicherheit für die Unternehmensnachfolge
Was ändert sich bei den Verschonungsregeln?
- Die bisherigen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen knüpften unter anderem an die so genannte Lohnsummenregelung an. Auf diese Weise sollten Arbeitsplätze nach dem Übergang von Betrieben ab 20 Mitarbeitern gesichert werden. Diese Grenze wird jetzt ausgeweitet, so dass Unternehmen ab 5 Mitarbeitern erfasst werden.
- Beim Erwerb besonders großer Vermögen (ab 26 Mio. EUR) wird ein Wahlrecht eingeführt, ob eine Verschonungsbedarfsprüfung durchgeführt wird oder ein pauschaler Verschonungsabschlag greifen soll. Bei dieser Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber des Betriebes nachzuweisen, dass er die anfallende Steuer nicht mit anderem Vermögen als dem Betriebsvermögen begleichen kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass Unternehmen zerschlagen werden müssen.
- Es werden neue Steuerstundungsvorschriften eingeführt. Daneben werden auch Investitionen innerhalb von 2 Jahren nach dem Übergang des Unternehmens, die aus dem Nachlass finanziert werden begünstigt.
Fazit
In Anbetracht der Tatsache, dass vermutlich in den kommenden Jahren 135.000 Unternehmen in Deutschland vererbt oder übertragen werden, ist Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer unerlässlich. Diese neuen Regeln haben insbesondere die Unternehmensfortführung und den Erhalt des deutschen Mittelstandes im Blick und wären daher sehr zu begrüßen. Für die Unternehmensnachfolgeplanung eröffnen sicher daher einer Vielzahl an Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich.
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