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Aktuelles aus dem Steuerrecht Juli 2023
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof. weiterlesen