
Fernfahrer können Übernachtungskotsen pauschal schätzen
Das Finanzgericht München stellt in einem aktuellen Urteil klar, dass international tätige Fernfahrer, welche die Möglichkeit haben in der Schlafkabine des Lkws zu übernachten, zur Abgeltung typischer Aufwendungen - wie z.B. die Benutzung von Duschen auf Rastplätzen - als Werbungskosten pauschal 5,00 EUR je Übernachtung in der Einkommensteuererklärung geltend machen können. weiterlesen