Zivilprozesskosten sind nach neuer Rechtsprechung doch nicht absetzbar
Grundsätzlich zählen Zivilprozesskosten nicht zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Damit kehrt der Bundesfinanzhof zu seiner alten Sichtweise aus dem Jahre 2011 zurück und gibt seine steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung wieder auf. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Rechtsstreit einen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens für den Steuerpflichtigen berührt. Eine genauere Definition bietet der BFH allerdings nicht. weiterlesen