
Kein Betriebsausgabenabzug bei zeitgleicher Ein-Prozent-Regelung
Wenn ein Arbeitnehmer seinen zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen auch für seine selbständige Tätigkeit nutz darf, kann er für diesen Pkw trotzdem keine Betriebsausgaben ansetzen. Voraussetzung ist, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten getragen hat und die Privatnutzung beim Arbeitnehmer mittels Ein-Prozent-Regel besteuert worden ist. weiterlesen