
Privilegierung von Betriebsvermögen ist teilweise verfassungswidrig
Mit seinem am 17. Dezember 2014 verkündetem Urteilt, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter monierten dass die §§ 13a und 13b sowie der § 19 Abs.1 des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und haben dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 eingeräumt, diese entsprechend zu überarbeiten. weiterlesen