
Normale Schuhe können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Selbst wenn eine Schuhverkäuferin dazu verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen, kann Sie die dafür entstehenden Kosten nicht als Werbungskosten geltend machen. weiterlesen