Hohe Anforderungen an das elektronische Fahrtenbuch
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Nur wenn nachträgliche Veränderungen an den eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind bzw. in der Datei dokumentiert und offengelegt werden, kann ein elektronisches Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anerkannt und vom Fiskus nicht beanstandet werden. Des weiteren muss klar ersichtlich sein, wann die Einträge in das Fahrtenbuch vorgenommen wurden. weiterlesen