Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungspauschale auch in Wegverlegungsfällen
Verpflegungsmehraufwendungen können auch dann bei einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige seinen bisherigen Hauptwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlagert und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung, diese als Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort beibehält. Laut eines aktuellen Urteils des BFH beginnt die Dreimonatsfrist für die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Wegverlegungsfällen erst mit dem Zeitpunkt der Umwidmung. Die Dauer der des bisherigen Aufenthalts am Beschäftigungsort ist für die Dreimonatsfrist unbeachtlich. weiterlesen