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Aktuelles aus dem Steuerrecht März 2025

Veröffentlicht am: 10.03.2025

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025

Aktuelles aus dem Steuerrecht Maerz 2025

Gesundheitstraining bleibt Privatsache

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Holdingrabatt nicht zulässig

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Investmentfonds: Berechnungsgrundlage aktualisiert

Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.

Urteil erleichtert Übergabe von Anteilen

Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2025. Viel Spaß beim Lesen!

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