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Steuerberaterwechsel: ein Neuanfang, der sich auszahlt!

Veröffentlicht am: 01.01.2025

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Aktuelles aus dem Steuerrecht Juli 2025

Oftmals scheuen Unternehmer und Privatpersonen den Wechsel des Steuerberaters – selbst wenn Unzufriedenheit bereits spürbar ist.

Die Befürchtung, dass ein Steuerberaterwechsel mit hohem Aufwand oder komplizierten Vorgängen verbunden ist, ist jedoch meist unbegründet. Wir begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung für einen neuen Steuerberater und sorgen dafür, dass Sie sich während des Wechsels rundum gut betreut und bestens aufgehoben fühlen.

Transparenz, Vertrauen und partnerschaftliche Betreuung stehen für uns an erster Stelle. Dank unserer Zusammenarbeit mit der DATEV eG verläuft der Wechsel Ihrer Daten und Prozesse in der Regel reibungslos und technisch unkompliziert.

6 Gründe die für einen Steuerberaterwechsel sprechen

1. Fehlende Branchenkompetenz

Wenn Ihr Steuerberater nicht mit Ihren speziellen Anforderungen vertraut ist, etwa bei E-Commerce, internationalen Geschäften usw, entsteht ein Beratungsdefizit.

2. Geringer Digitalisierungsgrad

Veraltete Prozesse, manuelle Belegführung oder fehlende Schnittstellen kosten Zeit und Nerven. Ein moderner Steuerberater setzt auf digitale Workflows.

3. Schlechte Erreichbarkeit & langsame Reaktionen

Unklare Zuständigkeiten, lange Wartezeiten oder wechselnde Ansprechpartner sind oft ein Signal für mangelnde Prozessorganisation.

4. Fehlerhafte Arbeit oder Fristversäumnisse

Steuerbescheide, die zu spät kommen, fehlerhafte Jahresabschlüsse oder verpasste Abgabefristen können teuer werden.

5. Undurchsichtige Honorarstruktur

Wenn Abrechnungen nicht nachvollziehbar sind oder Kosten unerklärlich steigen, fehlt die nötige Klarheit.

6. Vertrauensverlust

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Steuerberater handle eher im eigenen Interesse als in Ihrem, ist der Zeitpunkt gekommen, neu zu denken.

5 Schritte zum erfolgreichen
Steuerberaterwechsel

Schritt 1

Neuen Steuerberater finden

Neuen Steuerberater finden

Legen Sie fest, worauf es Ihnen ankommt (z. B. Digitalisierung, Branchenexpertise, Preis) und führen Sie erste Gespräche mit uns.

Schritt 2

Vertrag & Kündigungsmodalitäten prüfen

Vertrag & Kündigungsmodalitäten prüfen

Prüfen Sie, ob Fristen, Mindestlaufzeiten oder Sonderkündigungsrechte im Vertrag festgelegt sind, das gibt Rechtssicherheit.

Schritt 3

Kündigung formell einreichen

Kündigung formell einreichen

Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung mit klaren Angaben und Hinweis auf Datenübernahme. So wissen alle Parteien, woran sie sind.

Schritt 4

Vollmachten widerrufen

Vollmachten widerrufen

Widerrufen Sie bestehende Vollmachten (z. B. für Finanzamt oder ELSTER) und erteilen Sie neue in Ihrem Namen, idealerweise gleichzeitig mit dem Wechsel.

Schritt 5

Datenübernahme & Mandatsstart sicherstellen

Datenübernahme & Mandatsstart sicherstellen

Lassen Sie alle relevanten Unterlagen digital und analog übergeben (z. B. DATEV-Daten). Danach übernimmt die RNHS die Betreuung und Kommunikation mit Behörden.

Unterlagen: Was beim Steuerberaterwechsel übergeben werden sollte

Beim Steuerberaterwechsel sollten alle relevanten Unterlagen vollständig übergeben werden. Dazu gehören Buchhaltungsdaten, Belege sowie Summen- und Saldenlisten, außerdem Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Steuerbescheide der vergangenen Jahre. Auch elektronische Mandantendaten, etwa aus DATEV, sind Teil der Übergabe. Ergänzend sollten Lohnunterlagen, Sozialversicherungsnachweise sowie der gesamte Schriftverkehr mit dem Finanzamt und die bisherigen Steuererklärungen übergeben werden. Ein klar strukturierter Übergabeprozess sorgt dafür, dass keine Daten verloren gehen und die Arbeit nahtlos fortgesetzt werden kann.

Kosten, Fristen & Auswirkungen

Die Kündigung eines bestehenden Steuerberatungsvertrags ist in der Regel kostenfrei. Lediglich zusätzliche Leistungen, etwa für die Datenübernahme oder den Abschluss laufender Arbeiten, können Kosten verursachen. Bestehen im Vertrag keine besonderen Regelungen, ist eine fristlose Kündigung gemäß § 627 BGB möglich. In manchen Fällen sind jedoch individuelle Kündigungsfristen vereinbart, die zu beachten sind. Während der Übergangsphase zwischen altem und neuem Steuerberater kann es vorkommen, dass einzelne Vorgänge doppelt geprüft oder neu aufgesetzt werden. Eine sorgfältige Planung hilft, diesen Aufwand zu begrenzen und den Wechsel reibungslos zu gestalten.

FAQ – Häufige Fragen zum Steuerberaterwechsel

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Kann ich meinen Steuerberater sofort wechseln?

Ja, in der Regel ist ein Steuerberaterwechsel jederzeit möglich. § 627 BGB erlaubt dem Mandanten die fristlose Kündigung, sofern kein Ausschluss vereinbart ist.

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Welche Fristen gelten beim Steuerberaterwechsel?

Für Mandanten bestehen meist keine gesetzlichen Fristen. Verträge können aber individuelle Kündigungsfristen enthalten.

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Was kostet mich ein Steuerberaterwechsel?

Kosten entstehen durch bereits erbrachte Leistungen, die abgerechnet werden. Zusätzlich kann Übergangs-Aufwand anfallen, wenn Aufgaben doppelt bearbeitet werden.

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Was geschieht mit meinen Unterlagen und Daten?

Sie haben Anspruch auf Herausgabe Ihrer Unterlagen und elektronischen Daten gemäß § 66 StBerG, soweit keine offene Gebührenforderung dem entgegensteht.

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Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?

Optimal ist ein Zeitpunkt nach Abschluss wichtiger Arbeiten wie dem Jahresabschluss oder wenn der laufende Aufwand gering ist. Ein Wechsel mitten im Steuerjahr ist möglich, aber oft aufwendiger.

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