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Ferienjob richtig versteuern

Veröffentlicht am: 20.10.2025

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Ferienjob richtig versteuern

Ein Ferienjob ist für viele Schüler und Studierende nicht nur eine Möglichkeit, das erste eigene Geld zu verdienen, sondern auch eine wertvolle Erfahrung. Doch wie steht es 2025 mit den Steuerregeln? Hier die wichtigsten Fakten, Steuertipps und praxisnahe Hinweise, damit der Ferienjob wirklich steuerlich optimal läuft.

Warum ist Steuerwissen beim Ferienjob 2025 wichtig?

Viele Jugendliche gehen während der Ferien einer Nebentätigkeit nach. Wer seine Freibeträge und die aktuellen Steuergrenzen kennt, kann entspannt jobben und vermeidet unnötige Abzüge, oder holt sich zu viel gezahlte Steuern am Jahresende wieder zurück.

Wer gilt als Ferienjobber?

Ferienjobber sind in der Regel Schüler oder Studierende, die in der unterrichtsfreien Zeit arbeitet. Ab 15 Jahren ist dies grundsätzlich erlaubt, Minderjährige dürfen dabei meist nur leichte Tätigkeiten übernehmen sowie nur zu bestimmten Uhrzeiten arbeiten. Die wichtigsten Zielgruppen:

  • Schüler ab 15 Jahren (ab der 9. Klasse, nach Ende der Vollzeitschule)
  • Studenten in der vorlesungsfreien Zeit oder im Übergang zwischen Schule und Ausbildung

Steuerfreie Verdienstgrenzen und Freibeträge 2025

Regelung Betrag Hinweis
Steuerlicher Grundfreibetrag 12.096 € pro Jahr Bis zu diesem Jahreseinkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Steuerklasse I – monatlich steuerfrei ca. 1.113 € brutto pro Monat Wer nur in den Ferien arbeitet und darunter bleibt, zahlt keine Lohnsteuer.
Minijob-Grenze 2025 556 € pro Monat Bei Minijobs bleibt der Schüler steuer- und sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer.

Lohnsteuer und Einkommensteuererklärung

Wer als Ferienjobber mehr als den monatlichen Freibetrag verdient, muss zwar damit rechnen, dass Lohnsteuer einbehalten wird, bekommt diese jedoch in der Regel über die Einkommensteuererklärung nach Ende des Jahres zurückerstattet, sofern das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Daher lohnt sich eine Steuererklärung fast immer, wenn im Rahmen des Ferienjobs Lohnsteuer abgezogen wurde.

Sozialabgaben im Ferienjob

  • Für Ferienjobs gibt es die sogenannte kurzfristige Beschäftigung: Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr sind dabei erlaubt, ohne dass Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
  • Beim Minijob (bis 556 € monatlich) zahlt nur der Arbeitgeber Pauschalen, die Schüler bleiben befreit.
  • Wichtig: Überschreitet man die Tage- oder Monatsgrenzen (z. B. mehrere Ferienjobs pro Jahr), kann Sozialversicherungspflicht entstehen.

Praktische Checkliste: Das braucht der Arbeitgeber

Erforderliche Angabe Zweck
✔️ Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Wird für die Lohnabrechnung und steuerliche Erfassung benötigt.
✔️ Geburtsdatum Dient der eindeutigen Identifikation des Arbeitnehmers.
✔️ Status als Erstbeschäftigung Bestätigung, dass keine weiteren Hauptarbeitsverhältnisse bestehen, damit der Ferienjob steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Typische Fehler und Irrtümer vermeiden

Falsche oder fehlende Angaben zur Beschäftigungsdauer oder zu weiteren Jobs im Jahr können dazu führen, dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Besonders vorsichtig sollte man bei Ferienjobs in der Zeit zwischen Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sein, da hier unter Umständen andere Regeln gelten und eine Versicherungspflicht bestehen kann.

Praxisbeispiel 2025

Anna, Schülerin, verdient im Juli und August jeweils 1.000 € brutto im Ferienjob (insgesamt 2.000 € jährlich). Sie bleibt sowohl unter dem Monats- als auch unter dem Jahresfreibetrag und zahlt keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben. Sollte dennoch Lohnsteuer einbehalten worden sein, kann sie sich die Steuer durch eine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Auch künftig wird die Digitalisierung die Abrechnung und Verwaltung von Ferienjobs erleichtern, und die Grenzen sowie steuerlichen Freibeträge können weiter steigen. Es lohnt sich, verfügbare Ratgeber und Steuer-Updates jährlich zu prüfen.

Mit diesem Wissen steht dem steuerlich optimalen Ferienjob 2025 nichts im Wege! Wer alle Spielregeln kennt, spart bares Geld und vermeidet Ärger – gerne beraten wir persönlich weiter.

FAQ: Ferienjob und Steuern 2025

In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Freibeträge und Sozialabgaben, damit der Ferienjob wirklich steuerlich optimal abläuft.

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Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Immer, wenn Lohnsteuer abgeführt wurde und das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag liegt.

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Was ist, wenn ich mehrere Ferienjobs habe?

Beschäftigungszeiten und Verdienst werden pro Jahr zusammengerechnet.

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Wird der Mindestlohn gezahlt?

Für Schüler unter 18 Jahren nicht unbedingt, für ältere Jugendliche kann der Mindestlohn gelten.

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