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Wegfall der Zahlungserinnerung des Finanzamts Bayern ab 2026

Veröffentlicht am: 14.04.2026

Wegfall der Zahlungserinnerung des Finanzamts

In der Vergangenheit hat die bayerische Finanzverwaltung Steuerzahler regelmäßig per Post an fällig werdende Vorauszahlungen erinnert. Bayern war bislang das einzige Bundesland, das diesen freiwilligen Service der Erinnerungsschreiben noch aufrechterhalten hat. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz (2020) und Thüringen (2023) haben diesen Schritt schon früher vollzogen. Wirksam ab 2026 stellt nun auch Bayern den Versand von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit vollständig ein. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss künftig selbst an die Termine denken, um in keine teure Steuerfalle zu tappen.

Warum stellt das Finanzamt den Briefservice ein?

Die Entscheidung der Finanzverwaltung basiert auf mehreren Faktoren, die eine moderne und effiziente Verwaltung prägen sollen:

  • Ressourcen- und Kosteneffizienz: Papier, Druck und der postalische Versand der Briefe verursachen enorme Kosten für die Staatskasse.
  • Rückgang von Papierüberweisungen: Der Anteil der klassischen Überweisungsträger aus Papier ist in den vergangenen Jahren stark gesunken.
  • Folgerichtig werden den Schreiben (z.B. den eigentlichen Steuerbescheiden) künftig auch keine vorausgefüllten Überweisungsträger mehr angehängt.
  • Digitalisierung: Moderne Bezahlmöglichkeiten machen den Postversand von Erinnerungen aus Sicht der Behörden schlichtweg überflüssig und nicht mehr zeitgemäß.

Welche Steuern und Termine sind vom Wegfall betroffen?

Der Wegfall betrifft die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Ebenso sind die zugehörigen Folgesteuern, wie beispielsweise der Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer, von dieser Umstellung erfasst.

Wichtige Fälligkeiten 2026 im Überblick

Die festgesetzten Beträge müssen Sie fortan selbstständig Ihrem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid entnehmen. Die Vorauszahlungen werden üblicherweise vierteljährlich zu folgenden Stichtagen fällig:

Quartal Gesetzlicher Fälligkeitstag Wichtige Fristenregelung
1. Quartal 10. März 2026 Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
2. Quartal 10. Juni 2026
3. Quartal 10. September 2026
4. Quartal 10. Dezember 2026

Regelungen und Sanktionen bei Zahlungsverzug

Wer die Vorauszahlung vergisst oder zu spät überweist, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Maßgeblich ist, dass der fällige Betrag rechtzeitig auf dem Konto der Finanzkasse eingeht.

Regelung / Sanktion Detail & Höhe Erläuterung
3-Tage-Schonfrist 3 Tage Kulanz Das Gesetz gewährt bei Überweisungen eine dreitägige Schonfrist. Geht das Geld innerhalb dieser drei Tage nach Fälligkeit ein, fallen keine Zuschläge an.
Säumniszuschläge 1 % pro Monat Wird die Schonfrist überschritten, fallen ab dem ersten Tag der Verspätung 1 % des (abgerundeten) fälligen Betrags pro angefangenem Monat an. Das entspricht beachtlichen 12 % pro Jahr.
Erlassantrag Möglich auf Antrag Wer unverschuldet in Verzug gerät (z.B. weil er sonst immer pünktlich zahlt und die Umstellung übersehen hat), kann beim Finanzamt einen Erlass der Säumniszuschläge beantragen.

Die besten Lösungen: So verpassen Sie keine Frist mehr

Um Säumniszuschläge von vornherein zu vermeiden, sollten Steuerzahler auf automatisierte Zahlungslösungen umsteigen.

Empfehlung: SEPA-Lastschriftmandat nutzen

Die sicherste, bequemste und von den Finanzämtern empfohlene Methode ist das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Hierbei erteilen Sie der Finanzbehörde eine Einzugsermächtigung. Fällige Beträge werden dann automatisch, planbar und exakt zum richtigen Termin abgebucht. Das Mandat lässt sich übrigens auch explizit nur auf Steuervorauszahlungen beschränken.

Dauerauftrag richtig einrichten (Achtung: "Freistaat Bayern")

Eine Alternative ist die Einrichtung eines Dauerauftrags bei Ihrer Bank. Hierbei müssen Sie jedoch eine wesentliche Neuerung beachten: Aufgrund von EU-Vorgaben führen Banken bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025 den sogenannten IBAN-Namensabgleich“ (Verification of Payee) durch. Um abgelehnte Überweisungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, bei Zahlungen an sämtliche bayerischen Finanzämter den einheitlichen Empfängernamen „Freistaat Bayern“ zu verwenden.

Neu: SEPA-Mandat komplett digital via ELSTER einreichen

Während das SEPA-Lastschriftmandat früher zwingend ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und per Post versendet werden musste, gibt es nun einen wesentlich einfacheren Weg: Die vollständig digitale Übermittlung.
Sie können das Formular als PDF herunterladen, digital ausfüllen und es anschließend über Ihren persönlichen ELSTER-Account an das Finanzamt senden. Das PDF wird dort einfach als Anhang an eine „Sonstige Nachricht“ angefügt. Das Besondere: Bei diesem digitalen Weg über ELSTER ist keine händische Unterschrift mehr notwendig!
Bitte beachten Sie lediglich, dass eine einfache Übermittlung per unverschlüsselter E-Mail von der Behörde nicht anerkannt wird

Unsere Checkliste für Sie: So verpassen Sie keine Frist mehr

To Do Ja / Nein
Betrag prüfen: Höhe der Vorauszahlung direkt dem Steuerbescheid entnehmen. [ ]
Termine notieren: Die Quartalsfälligkeiten fest in den Kalender eintragen. [ ]
Dauerauftrag anpassen: Ab dem 9. Oktober 2025 zwingend den einheitlichen Empfängernamen „Freistaat Bayern“ verwenden. [ ]
SEPA-Mandat erteilen: Die bequemste Lösung nutzen, damit das Finanzamt automatisch abbucht. [ ]
ELSTER nutzen: Das SEPA-Mandat einfach digital, papierlos und ohne Unterschrift als „Sonstige Nachricht“ einreichen. [ ]

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Das entsprechende Formular für Finanzämter in Bayern finden Sie hier.

FAQ: Wegfall der Zahlungserinnerung des Finanzamts

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Zahlungsfristen, Terminen ect.

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Verschickt das Finanzamt Bayern 2026 noch Zahlungserinnerungen?

Nein. Das Finanzamt Bayern hat den Service der postalischen Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen eingestellt. Ab 2026 müssen Steuerzahler selbst an die Fristen denken.

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Für welche Steuern gilt der Wegfall der Erinnerungen?

Der Wegfall betrifft insbesondere die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie die entsprechenden Folgesteuern (wie den Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer).

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Wann sind die Steuervorauszahlungen 2026 fällig?

Die gesetzlichen Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember 2026. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

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Wie hoch ist der Säumniszuschlag bei verspäteter Steuervorauszahlung?

Für jeden angefangenen Monat der Säumnis wird ein Zuschlag von 1 Prozent des abgerundeten, rückständigen Steuerbetrags (Abrundung auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag) fällig.

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Gibt es eine Schonfrist bei Überweisungen an das Finanzamt?

Ja. Das Gesetz gewährt bei unbaren Zahlungen (z.B. Banküberweisung) eine dreitägige Schonfrist. Geht das Geld innerhalb dieser drei Tage auf dem Konto der Finanzkasse ein, entfallen die Säumniszuschläge.

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Was kann ich tun, wenn ich die Vorauszahlung versehentlich vergessen habe?

Bürger, die bisher immer pünktlich gezahlt haben und den Termin unverschuldet versäumt haben, können beim Finanzamt einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen.

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Wie erteile ich dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat?

Sie können das Formular ausdrucken und per Post senden. Einfacher ist es digital: Sie können das PDF ausfüllen und als Anhang einer „Sonstigen Nachricht“ direkt über Ihren ELSTER-Account versenden – dies ist ohne Unterschrift gültig.

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Auf welchen Empfängernamen muss ich meinen Dauerauftrag ausstellen?

Aufgrund des EU-weiten IBAN-Namensabgleichs ab Oktober 2025 müssen Daueraufträge und Überweisungen an bayerische Finanzämter zwingend auf den einheitlichen Empfängernamen „Freistaat Bayern“ ausgestellt sein.

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