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Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 EUR steuerfrei

Veröffentlicht am: 27.11.2025

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026

Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 EUR steuerfrei

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 eine der zentralen Steuerreformen für Menschen, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. Wer zu diesem Zeitpunkt weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das bedeutet ein zusätzliches, steuerfreies Nettoeinkommen und macht das Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus finanziell deutlich attraktiver.

Gesetzlicher Rahmen

Grundlage ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz). Der Bundestag hat es am 5. Dezember 2025 beschlossen, verkündet wurde es Ende Dezember 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt damit der neue Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG.

Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (aktuell die Vollendung des 67. Lebensjahres, unter Berücksichtigung der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963) und danach weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ob dabei bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird, spielt keine Rolle.

Ausdrücklich ausgeschlossen von der Regelung sind:

  • Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
  • Beamtinnen und Beamte es sei denn, sie üben zusätzlich eine eigenständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus

So funktioniert die Steuerbefreiung konkret

Bis zu einem Arbeitslohn von 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) bleibt das Einkommen künftig steuerfrei. Verdient man mehr, wird nur der übersteigende Betrag regulär besteuert. Besonders praktisch: Die Steuerbefreiung wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wichtig für die Praxis:

  • Die Steuerbefreiung wird bereits beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Beschäftigte müssen sie in der Regel nicht gesondert beantragen.
  • Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann der Freibetrag nur einmal pro Monat genutzt werden. Deshalb muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden, dass keine weitere Berücksichtigung erfolgt.
  • Der Freibetrag greift erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Wer die Grenze beispielsweise im Januar erreicht, kann den steuerfreien Betrag erstmals ab Februar nutzen.
  • Steuerfrei bedeutet nicht beitragsfrei: Auf den Arbeitslohn fallen weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
  • Der steuerfreie Betrag wird nach dem sog. "Zwölftelungsprinzip" anteilig auf die Monate verteilt, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind.

Da der Freibetrag monatsbezogen gilt, richtet sich die insgesamt steuerfreie Summe danach, in wie vielen Monaten die Voraussetzungen erfüllt sind:

Monate beschäftigt Steuerfreier Betrag gesamt Erläuterung
12 24.000 € Ganzjährig beschäftigt
6 12.000 € Nur sechs Monate aktiv
3 6.000 € Beispielsweise März bis Mai

Nutzen für ältere Beschäftigte und Unternehmen

Vorteile für Beschäftigte:

Durch die Aktivrente können ältere Arbeitnehmer ihr Nettoeinkommen deutlich erhöhen, da ein Zuverdienst von bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei bleibt. Das ermöglicht eine flexible Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume.
In der Grafik deutlich dargestellt:

Vorteile für Unternehmen:

Für Arbeitgeber bedeutet die Aktivrente, dass erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben können. Das sichert wertvolles Know-how und trägt dazu bei, erleichtert die Nachwuchsförderung und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.

Fazit & Ausblick: Relevanz der Aktivrente für die Zukunft

Die Aktivrente 2026 ist ein starker Impuls, den Übergang ins Rentenalter flexibler und attraktiver zu gestalten. Sie belohnt Erfahrung und Engagement, unterstützt Betriebe im Fachkräftemangel und bietet finanziell attraktive Anreize für den späten Ruhestand. Bereits zum Start profitieren hunderttausende Rentner und Unternehmen. Ob das Modell weiter ausgeweitet wird, bleibt offen.

RNHS unterstützt Sie bei Fragen rund um Altersvorsorge, Zuverdienst und Steuerfreiheit. Wir beraten Sie fachkundig und individuell.

Foto: © Peter Stanic auf Pixabay

FAQ zur Aktivrente 2026

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Aktivrente 2026

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Muss ich bereits Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?

Nein. Auch wer den Renteneintritt aufschiebt, kann profitieren, sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und weiterhin sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird.

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Gilt der steuerfreie Zuverdienst auch für Minijobs?

Nein. Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Minijobs sind ausgenommen.

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Was passiert, wenn ich mehrere Jobs gleichzeitig habe?

Die Steuerfreiheit kann nur einmal pro Monat genutzt werden. Dem Arbeitgeber muss schriftlich bestätigt werden, dass sie nicht bereits in einem anderen Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt wird.

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Wird durch die Aktivrente auch die Rente selbst erhöht?

Nur indirekt: Zusätzliche Beitragsjahre können die spätere Rente steigern, sofern weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

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Gilt der Freibetrag auch für Ehepaare doppelt?

Ja. Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, steht jedem Partner der volle Freibetrag separat zu.

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