Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Grundsteuer: Bundesmodell besteht vor Gericht
Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.
Gesetzgeber verschiebt e-Bescheide
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
Neue Strompauschale für Elektrofahrzeuge ab 2026
Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die
dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung
der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Febuar 2026. Viel Spaß beim Lesen!
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