Betriebsprüfungen, steuerliche Investitionsförderung, Immobilien und Minijob-Urlaub. Alle wichtigsten Steueränderungen im August 2025.
Betriebsprüfungen: neue Sanktionsmöglichkeiten
Mit dem qualifizierten Mitwirkungsverzlangen (§200a AO) müssen Unterlagen innerhalb eines Monats vorgelegt werden. Bei Verzug droht ein Mitwirkungsverzögerungsgeld bis 11.250 €, in schweren Fällen Zuschläge bis 25.000 €. Neu ist der Teilabschlussbescheid (§202 AO) für mehr Rechtssicherheit.
Steuerliches Investitionsprogramm
Das Investitionssofortprogramm fördert Unternehmen mit degressiver Abschreibung bis 30 %, höheren Fördergrenzen für Elektrofahrzeuge und schrittweiser Körperschaftsteuersenkung.
Immobilienübertragungen
Der Bundesfinanzhof entschied: Übernahme von Schulden bei Grundstücksübertragungen kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein, auch bei teilentgeltlicher Übertragung.
Minijob & Urlaub
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Lohn wird weitergezahlt, zusätzliches Urlaubsgeld kann freiwillig gezahlt werden.
BFH-Urteile: Privatfahrzeug & Sparmenü
Arbeitnehmer dürfen Fahrtkosten mit Privat-Pkw trotz Dienstwagen absetzen (Nachweis erforderlich). Bei Sparmenüs darf der Burgerpreis nicht über dem Einzelpreis liegen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2025. Viel Spaß beim Lesen!
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