Der Immobilienkauf 2025 bleibt ein lohnendes Ziel, erfordert aber sorgfältige Planung. Neben gestiegenen Zinsen und Baukosten spielen vor allem Grunderwerb- und Grundsteuer eine wichtige Rolle bei der Finanzierung.
Immobilienkauf 2025
Der Traum von den eigenen vier Wänden bleibt für viele Menschen ein zentrales Lebensziel. Doch wer 2025 eine Immobilie kaufen möchte, sollte gut informiert sein, denn neben gestiegenen Zinsen und Baukosten belasten auch unterschiedliche Steuern die Finanzierung. Dieser Artikel zeigt, worauf Käuferinnen und Käufer achten sollten, welche Steueränderungen gelten und wann sich der Schritt ins Eigentum trotzdem lohnt.
Warum sich ein Immobilienkauf lohnen kann
Trotz höherer Finanzierungskosten gilt Wohneigentum langfristig als solide Wertanlage. Gerade in Zeiten schwankender Mieten bietet Eigentum Stabilität und Inflationsschutz. Immobilien bleiben außerdem ein wichtiger Bestandteil privater Altersvorsorge, sofern Kaufpreis, Nebenkosten und steuerliche Belastungen realistisch kalkuliert sind.
Kaufnebenkosten: Mehr als nur der Kaufpreis
Viele Käufer unterschätzen die anfallenden Nebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt werden müssen. Dazu gehören:
- Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % bis 2 %)
- Maklerprovision (regional unterschiedlich, meist 3 %–6 %)
- Grunderwerbsteuer (3,5 % – 6,5 %, je nach Bundesland)
- ggf. Renovierungskosten oder Energieberatung
Gerade die Grunderwerbsteuer hat erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und sollte unbedingt in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Aktuelle Grunderwerbsteuer 2025 nach Bundesland
| Bundesland | Grunderwerbsteuer 2025 | Beispiel bei 500.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 17.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 25.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 30.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 32.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 27.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 30.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 32.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 32.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 25.000 € |
Steuer sparen beim Immobilienkauf
Wer Grundstück und Bau getrennt erwirbt – etwa bei Neubauprojekten – kann die Grunderwerbsteuer allein auf den Grundstückspreis beschränken. Wichtig ist dabei, dass beide Verträge rechtlich und wirtschaftlich strikt getrennt sind. Diese Gestaltung sollte vorab steuerlich geprüft werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.
Auch beim Kauf innerhalb der Familie gilt: Übertragungen unter nahen Verwandten (z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten) sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die neue Grundsteuer ab 2025
Seit der Grundsteuerreform 2025 berechnen die Länder die Grundsteuer nicht mehr nach dem alten „Einheitswert“, sondern auf Basis aktueller Grundstückswerte. Dies führt in vielen Regionen zu höheren oder angepassten Grundsteuerbeträgen. Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Steuer, die Vermieter auf ihre Mieter umlegen dürfen.
Bei unverschuldetem Mietausfall (z. B. Leerstand nach Wasserschaden) kann über einen Antrag ein teilweiser Grundsteuererlass erfolgen.
Checkliste: Worauf Käufer jetzt achten sollten
✔️ Gesamtkosten realistisch kalkulieren (inkl. Nebenkosten und Notar)
✔️ Steuerliche Beratung einholen vor Vertragsunterzeichnung
✔️ Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsstruktur prüfen
✔️ Grundsteuerreform-Auswirkungen für das Objekt beachten
✔️ Bei Neubauten: Vertragsgestaltung Grundstück/Bau getrennt prüfen
Fazit: Immobilienkauf mit Weitblick
Ein Immobilienkauf bleibt auch 2025 eine gute Investition, wenn er klug geplant ist. Steigende Nebenkosten und Grundsteuerwerte erfordern jedoch sorgfältige Vorbereitung und Beratung. Wer Transparenz über alle Kosten hat, verhandelt besser und schützt seine Liquidität. Besonders wichtig ist, steuerliche Optimierungen rechtzeitig zu nutzen, wie z. B. getrennte Erwerbsverträge oder mögliche Familienübertragungen.
Ausblick auf den Immobilienmarkt 2026 ff.
Die Zinspolitik und Baukostenentwicklung werden den Markt weiterhin prägen. Experten erwarten ab 2026 eine moderate Preisstabilisierung, vor allem in Regionen mit stabiler Nachfrage und niedrigen Steuersätzen (z. B. Bayern oder Sachsen).
Digitale Bewertungsmodelle und automatisierte Grundsteuerberechnungen werden den Prozess künftig vereinfachen. Dennoch bleibt: Eine individuelle steuerliche Beratung ist beim Immobilienkauf 2025 wichtiger denn je.
Foto: © Frank Boston - Fotolia.com
FAQ: Immobilienkauf
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Nebenkosten, damit Käufer die finanziellen und steuerlichen Aspekte frühzeitig überblicken.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach notarieller Beurkundung versendet das Finanzamt den Steuerbescheid. Die Zahlung ist innerhalb eines Monats nach Erhalt fällig.
Wer muss die Steuer zahlen – Käufer oder Verkäufer?
Vertraglich kann das abweichend geregelt werden, üblich ist aber, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Bei Schenkung, Erbschaft oder bei Übertragungen zwischen Ehepartnern bzw. in direkter Verwandtschaftslinie entfällt die Grunderwerbsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an, während die Grundsteuer jährlich auf den Besitz (Grundstück + Gebäude) erhoben wird.
Kann man die Grundsteuer bei Vermietung umlegen?
Ja, Vermieter dürfen sie als Betriebskostenanteil über die Nebenkostenabrechnung weitergeben.