Steuerberaterwechsel

unkompliziert in sichere Hände

Vertrauen, das bleibt. Transparent und verlässlich.

Steuerberaterwechsel

Unkompliziert in sichere Hände.

Starke Partner an Ihrer Seite. Zusammen mehr erreichen.

Digitale Services für unsere Mandanten

Aktuelles aus dem Steuerrecht November 2024

Veröffentlicht am: 06.11.2024

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Aktuelles aus dem Steuerrecht November 2024

Miteigentumsübertragung mit Tücken

Die aktuelle Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen macht auf eine Steuerfalle bei der vorweggenommenen Erbfolge aufmerksam: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Nachlassfrage zur Rücklage vor dem BFH

Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen erst als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof klären.

BMF schafft Klarheit bei Gewinnausschüttungen

Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs reagiert und erkennt inkongruente Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen an. Somit besteht jetzt Sicherheit bei etwaigen Gestaltungen.

Sachbezugswerte 2025 stehen fest

Für 2025 liegen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung vor. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2024. Viel Spaß beim Lesen!

Weitere Artikel:

Glossar-Eintrag zu Sonderausgabe zum Jahresende 2025

Steuerrecht

04.11.2025

Sonderausgabe zum Jahresende 2025

Zum Jahreswechsel 2025/2026 bietet sich die Gelegenheit, Steuern clever zu planen: Von Ausgaben- und Einnahmenverlagerungen über Weihnachtsfeiern bis hin zu Freistellungsaufträgen und Inventurregelungen.

Artikel lesen

Ihre Steuern. Unsere Stärke.

Wir schaffen Klarheit, wo andere Komplexität sehen. Mit Erfahrung und Weitblick entwickeln wir Lösungen, die zu Ihnen und Ihren Zielen passen.

Beratungsgespräch vereinbaren

Senden Sie uns eine Nachricht

Ihr Profil: *

Wie dürfen wir Ihnen weiterhelfen?