Zahlreiche Anpassungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und gemeinnützige Organisationen. Besonders relevant sind die Erhöhung der Entfernungspauschale, die Umsatzsteuersenkung für Speisen und neue Vorteile für Ehrenamtliche und Vereine.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 EUR betragen. Arbeitnehmer profitieren, wenn die Gesamtkosten die Arbeitnehmer-Pauschbeträge übersteigen. Gleichzeitig entfällt die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener.
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants sinkt ab 1. Januar 2026 von 19 % auf 7 %, Getränke bleiben bei 19 %. Die bisherige Unterscheidung zwischen „Verzehr außer Haus“ und „Verzehr im Haus“ entfällt.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 EUR, die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 EUR angehoben, zeitnahe Mittelverwendung für kleine Körperschaften entfällt, und E-Sport sowie Photovoltaiknutzung werden künftig als gemeinnützig anerkannt.
Unternehmens- und Finanzthemen
Ab 2026 gilt für die E-Bilanz das neue Datenschema Version 6.9, inklusive unverdichteter Kontennachweise. Zudem hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Firmenfitnesskosten anteilig den registrierten Nutzern zuzurechnen sind.
Mehrfachbeschäftigungen erlaubt
Mehrere kurzfristige Minijobs sind zulässig, solange die Grenzen von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen eingehalten werden.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2025. Viel Spaß beim Lesen!
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