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Aktuelles aus dem Steuerrecht Oktober 2024

Veröffentlicht am: 06.10.2024

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025

Aktuelles aus dem Steuerrecht Oktober 2024

Ab 2025: Steuerabzug bei Fremdwährungsgewinnen

Spätestens ab 2025 müssen Banken bei Währungsgewinnen aus verzinslichen Fremdwährungskonten Abgeltungsteuer i. H. von 25 % einbehalten und dies in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Die Zeit, als solche Konten oft „unter dem Radar“ des Finanzamts liefen, ist damit vorbei.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Finanzgericht stärkt Steuerzahler bei Immobilienübertragungen

Wird ein Grundstück teilentgeltlich (z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge) innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist übertragen, führt dies nach bisheriger Sichtweise hinsichtlich des entgeltlichen Teils zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Das Finanzgericht Niedersachsen sieht dies aber anders und damit steuerzahlerfreundlicher.

Vorauszahlungen nur bei marktüblicher Praxis anerkannt

Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich jüngst mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen befassen. Es entschied: Vorauszahlungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie marktüblich sind – und dies ist eine Anzahlung „ins Blaue hinein“ ohne jegliche Aufforderung des Leistungserbringers nicht.

BFH zweifelt an Zinssatz von 6 Prozent

Für Aussetzungszinsen gilt ein Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der [Ausgabe für Oktober 2024]. Viel Spaß beim Lesen!

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