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Einkommensteuerreform 2027: Das sind die Pläne der Bundesregierung

Veröffentlicht am: 30.07.2026

Zuletzt aktualisiert: 03.08.2026

Adrian Ahitan
Verfasst von:
Adrian Ahitan
Einkommensteuerreform_2027

Die Bundesregierung hat sich auf weitreichende Änderungen im deutschen Steuerrecht verständigt, um Bürgerinnen und Bürger angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die Regierungskoalition hat Pläne für eine umfassende Einkommensteuerreform veröffentlicht, die das Ziel verfolgt, insbesondere Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen spürbar zu unterstützen. Im Fokus stehen dabei jene Menschen, die durch die gestiegenen Preise für Energie, Mobilität und Wohnen in den vergangenen Jahren besonders belastet wurden.
Geplant ist, dass die Reform offiziell zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und ab dem Jahr 2028 ihre volle finanzielle Wirkung entfaltet. Insgesamt rechnet die Bundesregierung dabei mit einem massiven Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Da es sich aktuell um die Einigungen des Koalitionsausschusses handelt, müssen Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren noch final zustimmen. Änderungen im Detail sind daher bis zum endgültigen Beschluss noch möglich.

Die wichtigsten Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien

Der Kern der Steuerreform 2027 besteht aus einer Kombination verschiedener Anpassungen, die darauf abzielen, dass den Bürgern am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto verbleibt. Die Bundesregierung dreht dabei an mehreren zentralen Stellschrauben gleichzeitig, wovon insbesondere Familien profitieren sollen.

Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen

Ein zentraler Hebel der Reform ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser Betrag markiert die Einkommensgrenze, bis zu der Bürger in Deutschland grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, um das Existenzminimum abzusichern. Nach den Plänen der Koalition soll dieser Freibetrag nun in zwei Stufen angehoben werden und bis zum Jahr 2028 auf voraussichtlich 12.900 Euro steigen. Für zusammen veranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Wert entsprechend.
Zusätzlich profitieren abhängig Beschäftigte von einer Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (auch bekannt als Werbungskostenpauschale). Hierbei ist ein Anstieg um 200 Euro im Gespräch, sodass der Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro auf künftig 1.430 Euro anwächst.

Geplante Anpassungen der Freibeträge und Pauschbeträge

Steuerliche Maßnahme Geplante Änderung (Zielewert 2028) Differenz zum Status Quo (2024/2026)
Grundfreibetrag (Ledige) voraussichtlich 12.900 Euro Deutliche Anhebung in zwei Stufen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro + 200 Euro
Kinderfreibetrag Schrittweise Anpassung nach oben Abhängig vom Existenzminimumbericht

Höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ein besonderes Augenmerk der Reformkoalition liegt auf der Entlastung von Familien. Das staatliche Kindergeld, welches eine direkte finanzielle Unterstützung darstellt, soll ebenfalls in zwei Stufen angehoben werden. Nach der vollständigen Umsetzung der Reform im Jahr 2028 sollen Familien voraussichtlich 272 Euro pro Monat für jedes Kind erhalten. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der eng mit dem Existenzminimum von Kindern verknüpft ist, wird in den kommenden Jahren schrittweise nach oben korrigiert.

So wird die Steuerreform 2027 gegenfinanziert

Die umfangreichen Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft erfordern im Gegenzug an anderen Stellen höhere staatliche Einnahmen oder Einsparungen. Um das Entlastungsvolumen von jährlich rund 10 Milliarden Euro zu ermöglichen, hat sich die Bundesregierung auf gezielte Gegenfinanzierungsmaßnahmen geeinigt. Hierbei werden vor allem Personen mit sehr hohen Einkommen sowie bestimmte Subventionsbereiche stärker in die Pflicht genommen.

Die neue Reichensteuer

Die Gegenfinanzierung erfolgt den Plänen zufolge zu einem großen Teil über eine Veränderung bei der sogenannten Reichensteuer. Diese wird künftig modifiziert und in zwei Stufen gesplittet.Nach den Vorhaben des Koalitionsausschusses sieht die Belastung für Spitzenverdiener künftig wie folgt aus:

  • Ein Steuersatz von 45 Prozent greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro.
  • Ein erhöhter Steuersatz von 47 Prozent wird eingeführt und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro.

Anpassungen bei Minijobs und Handwerkerkosten

Zur weiteren Gegenfinanzierung wird zudem der Abzug von Steuersubventionen reduziert und die Besteuerung für geringfügige Beschäftigungen angepasst.

Gegenfinanzierung: Wer künftig mehr zahlen muss

Bereich der Gegenfinanzierung Geplante neue Regelung
Reichensteuer (1. Stufe) 45 % ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer (2. Stufe) 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen
Minijob-Pauschalsteuer Erhöhung von 2 % auf 5 % (für Arbeitgeber)
Handwerkerleistungen Steuerermäßigung sinkt von 20 % (max. 1.200 €) auf 15 % (max. 900 €)

Für private Haushalte bedeutet dies konkret, dass die Steuerermäßigungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (Handwerkerleistungen) spürbar sinken werden. Auch Arbeitgeber von Minijobbern müssen sich auf höhere Lohnnebenkosten durch den Anstieg der Pauschalsteuer einstellen.
Für private Haushalte bedeutet dies konkret, dass die Steuerermäßigungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (Handwerkerleistungen) spürbar sinken werden. Auch Arbeitgeber von Minijobbern müssen sich auf höhere Lohnnebenkosten durch den Anstieg der Pauschalsteuer einstellen.

Spezialregelungen für den Arbeitsmarkt: Abfindungen und Feiertagszuschläge

Innerhalb des Maßnahmenpakets sind zudem spezielle Neuregelungen für den Arbeitsmarkt vorgesehen, um flexiblere Wechsel zu fördern und besondere Arbeitszeiten steuerlich besser zu belohnen.
Menschen, die Schichten an Sonn- und Feiertagen übernehmen, sollen steuerlich stärker profitieren. Zum 1. Januar 2027 wird die Obergrenze für den steuerfrei begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag nach § 3b des Einkommensteuergesetzes auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro angehoben. Zusätzlich sollen Arbeitnehmer, die ihren Job wechseln, finanzielle Anreize erhalten. Abfindungszahlungen werden künftig steuerlich privilegiert behandelt, sofern der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Modellrechnungen: Wer spart wie viel? (Tabellarische Übersicht)

Die zentrale Frage für jeden Steuerzahler lautet: Wie viel mehr Geld bleibt am Ende des Jahres konkret auf dem Konto? Da die genauen Auswirkungen stark vom individuellen Einkommen und Familienstand abhängen, helfen Modellrechnungen bei der Einschätzung.
Nach offiziellen Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) profitieren Familien mit Kindern am stärksten. Eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen, die auf ein Haushaltsbrutto von etwa 60.000 Euro kommt, spart durch die Reform ab dem Jahr 2028 über 600 Euro im Jahr.

Entlastungsbeispiele für Familien

Haushalts-Konstellation / Einkommen Geschätzte Entlastung inkl. Kindergeld pro Jahr Quelle
Familie (2 Kinder), ca. 60.000 € Brutto über 600 Euro BMF-Modellrechnung
Maximal mögliche Entlastung im Rahmen der Reform bis zu 669 Euro kununu / FOCUS Berechnungen

Entlastungs-Spanne für Alleinstehende

Haushalts-Konstellation Geschätzte steuerliche Entlastung pro Jahr Quelle
Alleinstehende / Singles 157 Euro bis 254 Euro (je nach Einkommenshöhe) kununu / FOCUS Berechnungen

Kritik und Ausblick: Die Rolle der kalten Progression

Obwohl die Steuerentlastungen eine spürbare Hilfe für viele Haushalte darstellen, gibt es auch fachliche Kritik an der Ausgestaltung der Reform, insbesondere aus der Wirtschaftsforschung.
Ein zentraler Kritikpunkt des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) betrifft den Umgang mit der sogenannten kalten Progression. Dieser Effekt beschreibt das Phänomen, dass Gehaltserhöhungen, die eigentlich nur die Inflation ausgleichen sollen, aufgrund des Steuertarifs zu einer höheren relativen Steuerbelastung führen. Das IW Köln bemängelt, dass die geplante Steuerreform keinen vollständigen Ausgleich dieser kalten Progression vorsieht.
Die Ökonomen warnen: Vor allem dieser unvollständige Ausgleich der kalten Progression führt im Jahr 2028 effektiv zu realen Steuererhöhungen, da Teile der Entlastung von der Inflation schlichtweg wieder aufgezehrt werden. Die Reform bleibt damit, so das Urteil der Experten, insgesamt deutlich hinter einer echten, tiefgreifenden Tarifreform zurück.

Fazit

Die Pläne der Bundesregierung zur Einkommensteuerreform 2027 bringen spürbare finanzielle Entlastungen für Millionen Bürger in Deutschland. Insbesondere Familien mit Kindern und Haushalte mit mittleren Einkommen werden durch höhere Grundfreibeträge, steigendes Kindergeld sowie angehobene Arbeitnehmer-Pauschbeträge profitieren. Demgegenüber stehen jedoch auch steuerliche Einschnitte, auf die sich Steuerpflichtige und Betriebe einstellen müssen. Zudem belasten Neuregelungen bei der Gegenfinanzierung – wie die reduzierte Absetzbarkeit von Handwerkerkosten, die teureren Minijob-Pauschalsteuern und die modifizierte Reichensteuer – das Haushalts- und Unternehmensbudget erheblich.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Einkommensteuerreform 2027

Um Ihnen einen schnellen und fundierten Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen zur kommenden Reform für Sie beantwortet.

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Wie stark entlastet die Einkommensteuerreform 2027 kleine und mittlere Einkommen?

Die Entlastung fällt insbesondere für Familien spürbar aus. Laut Berechnungen des BMF spart eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (ca. 60.000 Euro Haushaltsbrutto) ab dem Jahr 2028 voraussichtlich mehr als 600 Euro pro Jahr.

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Auf welchen Betrag steigt der Grundfreibetrag?

Der steuerfreie Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer entrichtet werden muss, soll in zwei Stufen angehoben werden. Bis zum Jahr 2028 klettert er von aktuell gut 12.300 Euro auf voraussichtlich 12.900 Euro.

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Wie hoch wird das Kindergeld 2027 sein?

Auch das Kindergeld wird voraussichtlich in zwei Stufen erhöht. Ab dem Jahr 2028 soll der Betrag auf 272 Euro pro Kind und Monat ansteigen.

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Wer ist von der neuen Reichensteuer betroffen?

Spitzenverdiener werden künftig stärker zur Gegenfinanzierung herangezogen. Der Steuersatz von 45 Prozent greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro. Ein neu eingeführter Spitzenwert von 47 Prozent wird ab 280.000 Euro fällig.

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Über den Autor

Adrian Ahitan
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RNHS Abensberg

RNHS Teublitz

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