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Steueränderungsgesetz 2025: Pendlerpauschale, Gastronomie, Vereinsrecht

Veröffentlicht am: 24.11.2025

Aktuelles aus dem Steuerrecht Dezember 2025

Mit dem neuen Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025) hat die Bundesregierung das größte Entlastungspaket seit Jahren auf den Weg gebracht. Es betrifft Millionen von Steuerzahler: Pendlern und Gastronomen bis zu zahlreichen Vereinen im ganzen Land.
Ziel des Gesetzes: spürbare Entlastung, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit ab dem 1. Januar 2026.

Überblick: Die wichtigsten Steuerliche Änderungen 2026

Die drei Hauptsäulen des Steueränderungsgesetzes 2025 fokussieren auf direkte Entlastung und Planungssicherheit in besonders betroffenen Branchen und Bereichen.

Höhere Pendlerpauschale ab 2026

Ab dem Steuerjahr 2026 wird die Entfernungspauschale einheitlich auf 0,38 € pro Kilometer angehoben. Erstmals ab dem ersten Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Pauschale pro Kilometer Bis 2025 (Regelung) Ab 2026 (Geplant)
Kilometer 1 bis 20 0,30 EUR 0,38 EUR
Kilometer ab 21 0,38 EUR 0,38 EUR

Wichtig: Die Pauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für Geringverdiener soll außerdem die Mobilitätsprämie entfristet werden, damit auch sie von der Anhebung profitieren.

Dauerhafte Umsatzsteuer-Senkung in der Gastronomie

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt eine gute Nachricht für die Gastronomie:
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen bleibt dauerhaft bestehen. Damit erhalten Gastronomen mehr Planungssicherheit und finanzielle Stabilität.

  • 7 % für Speisen – im Restaurant, Imbiss oder bei Lieferung
  • 19 % weiterhin für Getränke

Mehr Flexibilität und Steuerentlastung im Ehrenamt

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt spürbare Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen:

  • Übungsleiterfreibetrag: Der Freibetrag steigt von 3.000 € auf 3.300 €.
  • Ehrenamtspauschale: Die Pauschale wird von 840 € auf 960 € angehoben.
  • Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Diese steigt von 45.000 € auf 50.000 €.
  • Wegfall der zeitnahen Mittelverwendungspflicht: Für kleinere Körperschaften (bis 100.000 € p. a.) entfällt die Pflicht, Mittel sofort zu verwenden.
  • Neue gemeinnützige Zwecke: E-Sport wird künftig offiziell als gemeinnützig anerkannt.
  • Photovoltaikanlagen: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet die Gemeinnützigkeit künftig nicht mehr, solange er nicht der Hauptzweck des Vereins ist.

Damit werden Ehrenamt und Vereine administrativ entlastet, modernisiert und zukunftsfähiger aufgestellt.

Rechtliche Grundlagen und Zeitplan

Der Regierungsentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Kabinettsbeschluss (10. September 2025) folgen Bundestag, Bundesrat und schließlich die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 geplant. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

Häufige Irrtümer vermeiden

Bei den Steueränderungen 2025 gibt es einige Missverständnisse, die korrekt eingeordnet werden sollten:

  • Die neuen Pauschalen gelten erst ab 2026, sie wirken nicht rückwirkend.
  • Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt nur für Speisen, nicht für Getränke.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale können unter bestimmten Bedingungen kombiniert werden.

Um 2026 bestens vorbereitet zu sein und die Änderungen sicher umzusetzen, liefert die folgende Checkliste eine strukturierte Übersicht:

Bereich To-Do / Handlungsempfehlung
Arbeitnehmer / Pendler Genauer Kilometerstand und Arbeitstage dokumentieren, um Steuervergünstigungen ab 2026 geltend zu machen.
Gastronomen Kassensysteme prüfen und sicherstellen, dass Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 % Umsatzsteuer erfasst werden.
Vereine Satzung prüfen lassen, um neue Möglichkeiten wie E-Sport oder Photovoltaikanlagen optimal zu berücksichtigen.
Kleine Vereine Prüfen, ob die neue Freigrenze von 100.000 € für die Befreiung von der zeitnahen Mittelverwendung eingehalten wird.
Individuelle Beratung Persönliche Situation mit der Kanzlei abstimmen, um alle Änderungen korrekt umzusetzen.

RNHS‑Experteneinschätzung: Klare Chancen für Steuerpflichtige

Das Steueränderungsgesetz 2025 setzt ein deutliches Signal der Entlastung und bringt spürbare Vorteile für verschiedene Gruppen: Die Gastronomie und das Ehrenamt profitieren von strukturellen Verbesserungen, während Pendler von der einheitlich erhöhten Pauschale profitieren.
Blick nach vorn: Mit diesen Reformen eröffnet sich die Möglichkeit, steuerliche Planung langfristig zu optimieren, Bürokratie zu reduzieren und neue Chancen für Vereine, Unternehmen und Privatpersonen zu nutzen.

RNHS unterstützt bei der Steuerplanung 2026

Die Vorteile des Steueränderungsgesetzes 2025 lassen sich bereits jetzt gezielt nutzen.
Ob als Arbeitnehmer, Gastronom oder Vereinsvorstand – die Kanzlei RNHS Steuerberatung bietet individuelle und praxisnahe Beratung, um die Änderungen optimal umzusetzen.

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Foto: ©Tanja-Denise Schantz auf Pixabay

FAQ zum Steueränderungsgesetz 2025

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum StÄndG 2025:

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Wann tritt die neue Pendlerpauschale in Kraft?

Die Anhebung soll mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich zum 1. Januar 2026, wirksam werden.

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Gilt die Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % in der Gastronomie auch für Getränke?

Nein. Die Reduzierung auf 7 % gilt nur für Speisen, die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin mit 19 % umsatzsteuerpflichtig.

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Welche Freibeträge für Ehrenamt und Übungsleiter erhöhen sich ab 2026?

Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 3.000 EUR auf 3.300 EUR. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 EUR auf 960 EUR.

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Wird das Steueränderungsgesetz 2025 rückwirkend gelten oder erst ab 2026?

Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht zur Rückwirkung geplant, sondern soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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Wie beeinflusst das Gesetz die Gemeinnützigkeit von E-Sport-Vereinen und den Betrieb von PV-Anlagen?

E-Sport soll als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Der Betrieb von PV-Anlagen soll die Gemeinnützigkeit nicht mehr gefährden, solange er nicht der Hauptzweck der Körperschaft ist.

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