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Steuerinformationen für Oktober 2026

Veröffentlicht am: 05.10.2026

Zuletzt aktualisiert: 06.10.2026

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Das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Familienheim: Steuerbefreiung auch für Garten- und Wegeflächen

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.

Schulgeld: Auch Fördervereinsbeiträge können abziehbar sein

Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an
einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein.

Aktivrente: Neue Hinweise zu Arbeitgeberwechsel und Midijobs

Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im
Übergangsbereich (Midijobs).

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026
Viel Spaß beim Lesen!

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