Arbeitgeberdarlehen bieten Arbeitnehmern finanzielle Vorteile, werfen aber steuerliche Fragen auf. Dieser Beitrag erläutert die relevanten Freibeträge, Zinsvorteile und korrekte steuerliche Behandlung.
Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen 2025
Arbeitgeberdarlehen sind für viele Arbeitnehmer eine praktische finanzielle Unterstützung. Doch wie werden diese Darlehen steuerlich behandelt? Dieser Beitrag liefert einen aktuellen Überblick über die geltenden Regeln im Jahr 2025, erläutert wichtige Freibeträge und Berechnungsmethoden und zeigt, wie Arbeitgeber und Mitarbeiter die steuerlichen Vorgaben korrekt umsetzen.
Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber oder ein Dritter aufgrund eines Arbeitsverhältnisses einem Arbeitnehmer Geld als Darlehen überlässt. Dabei basiert die Geldüberlassung stets auf einem Darlehensvertrag. Insbesondere zinsgünstige oder zinslose Darlehen führen häufig zu einem geldwerten Vorteil, der steuerlich relevant werden kann.
Grundsätze der steuerlichen Behandlung
| Grundsatz | Details |
|---|---|
| Lohnsteuerpflicht von Zinsvorteilen | Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen sind als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende eines Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt. |
| Freigrenze | Liegt die Darlehenssumme darunter, bleibt der Zinsvorteil steuerfrei; es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. |
| Auswirkung bei Überschreiten der Grenze | Wird die 2.600-€-Grenze überschritten, unterliegt der gesamte Zinsvorteil der Lohnsteuer. |
Maßstabszinssatz und 4%-Abschlag: Berechnung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil berechnet sich als Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz (Maßstabszinssatz, ggf. um 4 % gemindert) und dem vertraglich vereinbarten Darlehenszins. Dieser Maßstabszinssatz wird idealerweise anhand der günstigsten vergleichbaren Kreditzinsen am Markt ermittelt, wobei 4 % als Pauschalabschlag genutzt werden können. Die Zinsverbilligung wird anteilig für den Monat der Zinsfälligkeit berechnet.
Sachbezugsfreigrenze für Zinsvorteile seit 2022
Seit 2022 gilt eine monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € (anstelle der früheren 44 €). Liegt der monatliche Zinsvorteil darunter, entfällt die Lohnsteuerpflicht auch dann, wenn die Darlehenssumme oberhalb der 2.600-Euro-Freigrenze liegt. Dies entlastet viele Arbeitnehmer mit geringfügiger Zinsverbilligung.
Pauschalversteuerung und Lohnsteuerabzug
Arbeitgeber können die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil entweder individuell nach den persönlichen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers einbehalten oder in bestimmten Fällen pauschal mit 30 % versteuern. Das entlastet gerade Unternehmen bei der Abwicklung.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Arbeitgeberdarlehen selbst fallen nicht unter das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, solange kein geldwerter Vorteil entsteht. Allerdings können Zinsvorteile unter gewissen Voraussetzungen beitragspflichtig sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten dies bei der Planung beachten.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer erhält ein zinsverbilligtes Darlehen über 16.000 € zu einem Zinssatz von 2 % p.a., während marktübliche Kreditzinsen bei 4,71 % liegen. Nach Abzug des 4%-Abschlags ergibt sich ein Maßstabszinssatz von 4,52 %. Der Zinsvorteil beträgt somit 2,52 % von 16.000 €, also 403,20 € jährlich oder 33,60 € monatlich. Da der Betrag unter der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 € liegt, bleibt der Zinsvorteil steuerfrei.
Typische Fehler und Hinweise
- Nicht beachtete Freigrenzen können zu unerwarteten Nachzahlungen führen.
- Falsche oder fehlende Angaben im Darlehensvertrag oder bei der Lohnabrechnung erschweren steuerliche Transparenz.
- Erlasse des Arbeitgeberdarlehens gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn und müssen korrekt erfasst werden.
Fazit und Zukunftsprognose
Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bleiben 2025 lohnsteuerpflichtig, wenn die Darlehenssumme über 2.600 Euro liegt und der monatliche Vorteil 50 Euro übersteigt. Künftig ist mit inflationsbedingten Anpassungen der Freigrenzen und einer weiteren Digitalisierung der Abrechnungsprozesse zu rechnen.
Mit diesem aktualisierten Überblick sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage, Arbeitgeberdarlehen steuerlich korrekt zu behandeln, teure Fehler zu vermeiden und von Freibeträgen zu profitieren. Für individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.
FAQ: Steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Zinsvorteile, Freibeträge und die korrekte steuerliche Behandlung, damit Darlehen richtig versteuert werden.
Was passiert, wenn die Freigrenze von 2.600 € überschritten wird?
Der gesamte Zinsvorteil ist lohnsteuerpflichtig.
Kann die Lohnsteuer pauschal erhoben werden?
Ja, mit 30 % Pauschalsteuer unter bestimmten Bedingungen.
Gibt es Freibeträge für andere Sachbezüge?
Ja, der Gesamtfreibetrag für Sachbezüge beträgt pro Monat 50 €.
Wann ist der Zinsvorteil fällig?
Bei Zinsverbilligung bei Fälligkeit der Zinsen; bei zinslosem Darlehen bei Fälligkeit der Tilgung.