Die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht betreffen Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständige gleichermaßen. Von Änderungen bei der Forschungszulage über neue E-Rechnungspflichten bis zu steuerlichen Vorteilen für Jobräder.
Jahressteuergesetz 2025 bringt wichtige Änderungen
Die Verzinsung von Steuererstattungen und Nachzahlungen wird neu geregelt – künftig erfolgt eine monatliche Berechnung mit einem festen Zinssatz von 0,25 % pro Monat. Außerdem werden digitale Prozesse in der Steuerverwaltung weiter ausgebaut.
Verlängerung der Forschungszulage
Unternehmen profitieren weiterhin von der Forschungszulage: Der Höchstbetrag wurde auf 4 Mio. € pro Jahr angehoben, förderfähig sind auch Softwareentwicklungen.
Neues zur E-Rechnungspflicht
Ab 1. Januar 2026 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen sollten ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme frühzeitig anpassen, um technische Umstellungsprobleme zu vermeiden.
Steuerfreiheit bei Jobrädern erweitert
Die steuerfreie Nutzung von Dienstfahrrädern und E-Bikes wurde bis 2030 verlängert. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden damit weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Zusatzvorteil bieten.
Energiepreispauschale für Studierende
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Energiepreispauschale aus 2023 steuerpflichtig bleibt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, unabhängig vom individuellen Einkommen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2025. Viel Spaß beim Lesen!
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