Warum das Thema Dreiecksfahrten steuerlich wichtig ist
Viele Selbstständige und Unternehmer, insbesondere Steuerberater oder Außendienstmitarbeiter, kennen es: Die tägliche Fahrt zur Arbeit wird durch einen Kundenbesuch oder eine weitere berufliche Station unterwegs unterbrochen – sogenannte Dreiecksfahrten. Diese Fahrten werfen immer wieder Fragen bei der steuerlichen Absetzbarkeit der entstandenen Kosten auf. Die korrekte Abrechnung ist entscheidend, um Steuervergünstigungen nicht zu verschenken oder Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Was versteht man unter Dreiecksfahrten?
Dreiecksfahrten beschreiben Fahrten, bei denen die einfache Strecke zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte (Arbeitsstätte) durch ein dienstliches Zwischenziel, beispielsweise den Besuch eines Kunden, unterbrochen wird. Dabei entsteht ein sogenannter Umweg, der länger ist als die normale Pendelstrecke.
Gesetzliche Grundlagen und BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 19. Mai 2015, Az. VIII R 12/13)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil 2015 klargestellt, dass die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch dann gilt, wenn die Fahrt durch einen Dienstbesuch unterbrochen wird. Der Grund: Als Ziel und Zweck der Fahrt gilt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte.
Somit sind Betriebsausgaben für die übliche Wegstrecke grundsätzlich auf die Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer) begrenzt. Voll abziehbar sind jedoch die zusätzlichen betrieblich veranlassten Kilometer, die durch den Umweg bei Dreiecksfahrten entstehen.
Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG wird für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt. Die Anzahl der Entfernungskilometer wird dabei nur für die einfache Strecke berücksichtigt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder Unternehmer mit dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.
Diese Pauschale gilt auch bei Dreiecksfahrten, da sich der steuerliche Fokus auf die typische Fahrstrecke zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte richtet.
Betriebsausgabenabzug für Umwege durch Dienstgeschäfte (Kundenbesuche)
Weicht die Fahrstrecke durch dienstliche Zwischenstationen, wie Kundenbesuche, von der regulären Pendelstrecke ab, dürfen die Mehrkosten, die durch diesen Umweg entstehen, als Betriebsausgaben zusätzlich geltend gemacht werden.
Wichtig ist, dass nur die Mehrkilometer abzüglich der Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu berücksichtigen sind, nicht die gesamte gefahrene Strecke. Diese Mehrkosten werden nach Reisekostengrundsätzen berechnet und können voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Der BFH stellte klar: Die Entfernungspauschale deckt nur die reguläre Strecke ab, der Dienstreiseanteil ist gesondert abzugsfähig.
Praxisbeispiel: Berechnung des Betriebsausgabenabzugs bei Dreiecksfahrten
Ein Steuerberater fährt an 200 Arbeitstagen jährlich von seiner Wohnung zu seiner Kanzlei, die 12 Kilometer entfernt ist. Auf dem Weg besucht er regelmäßig Mandanten, wodurch sich die tägliche Fahrstrecke auf 20 Kilometer erhöht (Wohnung → Mandant → Kanzlei).
- Für die 12 Kilometer einfache Strecke wird die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt:
200 Tage x 12 km x 0,30 € = 720 Euro - Für den Umweg von 8 Kilometern (20 km Gesamtstrecke – 12 km reguläre Entfernung) können die tatsächlichen zusätzlichen Fahrtkosten abgesetzt werden:
200 Tage x 8 km x tatsächliche Kosten pro Kilometer (z.B. 0,30 €) = 480 Euro - Insgesamt schlägt der Betriebsausgabenabzug hier mit 1.200 Euro zu Buche.
Typische Fehler und Fallstricke bei der steuerlichen Behandlung
| Typische Fehler / Fallstricke | Erklärung |
|---|---|
| Gesamte Strecke als Betriebsausgabe ansetzen | Falsch, da nur die reguläre Pendelstrecke über die Entfernungspauschale abgedeckt ist; zu hohe Abzüge widersprechen der BFH-Rechtsprechung. |
| Fehlende Abgrenzung zwischen Entfernungspauschale und Dienstreiseanteil | Unterscheidung ist wichtig, um nur die Mehrkilometer durch dienstliche Umwege als Betriebsausgaben abzusetzen. |
| Unklare oder unvollständige Dokumentation | Ohne präzise Aufzeichnungen zu Datum, Strecke und Anlass sind Nachweise bei einer Steuerprüfung erschwert. |
Fazit: Das gilt 2025 für Ihre Reisekostenabrechnung
Die Abzugsbeschränkung durch die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gilt auch bei Dreiecksfahrten unverändert. Für 2025 heißt das konkret:
- Die einfache Fahrtstrecke ist pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer steuerlich abgegolten.
- Zusätzliche Wege über die reguläre Pendelstrecke hinaus (Umwege durch Dienstgeschäfte) können als Betriebsausgaben voll geltend gemacht werden.
- Eine genaue Dokumentation ist entscheidend, um die Betriebsausgaben korrekt und prüfungssicher abzusetzen.
Diese Rechtslage bietet Klarheit und Sicherheit für Steuerpflichtige bei der Reisekostenabrechnung.
Mit diesem Wissen gelingt die korrekte Abrechnung der Fahrten 2025 – bei Fragen oder individuellen Fällen helfen wir gerne weiter.
FAQs: Betriebsausgaben bei Dreiecksfahrten
Dreiecksfahrten sind ein häufiger Fall bei der steuerlichen Absetzung von Fahrtkosten, können aber leicht zu Unsicherheiten führen. In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.
Was versteht man steuerlich unter einer Dreiecksfahrt?
Eine Dreiecksfahrt liegt vor, wenn die Strecke zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte durch ein dienstliches Zwischenziel – etwa einen Kundenbesuch – unterbrochen wird.
Welche Kosten dürfen bei Dreiecksfahrten als Betriebsausgaben abgezogen werden?
Für die reguläre einfache Strecke zwischen Wohnung und Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, während nur die betrieblich veranlassten Mehrkilometer in voller Höhe abgesetzt werden können.
Gilt die Entfernungspauschale auch dann, wenn ein Kundenbesuch auf dem Weg liegt?
Ja, der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2015 entschieden, dass auch bei einer Unterbrechung durch einen dienstlichen Termin die Entfernungspauschale für den einfachen Weg maßgeblich bleibt.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für die zusätzlichen Umwegkilometer?
Eine präzise Dokumentation der Fahrten, etwa durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, ist notwendig.
Welche typischen Fehler sollten Selbstständige und Unternehmer vermeiden?
Häufig werden versehentlich die gesamten Kilometer der Dreiecksfahrt als Betriebsausgaben angesetzt oder die Abgrenzung zwischen Entfernungspauschale und Dienstreiseanteil fehlt.